Der Bürgermeister wird beauftragt, unter Einbeziehung von ExpertInnen (zB Verkehrsclub Österreich, Kuratorium für Verkehrssicherheit) Strategien zu erarbeiten die geeignet sind, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Gemeinde Axams in einem größeren Ausmaß eingehalten werden.
Der Antrag möge dem Verkehrsausschuss zugewiesen werden.
Gem. §48 Abs. 4 TGO wird die Beiziehung der Erstantragstellerin zur Vorberatung über den Antrag verlangt.
BEGRÜNDUNG:
Es wird von Seiten der Axamer Bevölkerung immer wieder beklagt, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen – die 30er sowie auch die 50er Beschränkung – von vielen Fahrzeugen leider nicht eingehalten werden. Dies birgt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die FußgeherInnen und RadfahrerInnen, andererseits ist auch die Lärmbelastung für die BewohnerInnen entlang der Straßen erhöht.
Die aktuellen Zahlen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit belegen die Wahrnehmung der Bevölkerung, wonach Tempo 30 km/h von 70 Prozent (!) aller KFZ-LenkerInnen überschritten wird, Tempo 50 km/h von bis zu 60 Prozent aller Lenkerinnen und Lenker. FußgängerInnen sind dadurch am meisten gefährdet.
Mobilität ist eine wichtige Basis für unser tägliches Leben, der daraus entstehende Verkehr wird jedoch als Belastung gesehen. Ein Miteinander im Verkehr setzt eine gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis für einander voraus. Der bestehen-den Ungleichbehandlung muss in der Verkehrskultur wie in der Verkehrsplanung entgegen gewirkt werden.