Der Gemeinderat wolle beschließen: “Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Landesregierung um die Verleihung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ anzusuchen. Es handelt sich hierbei um einen Ehrentitel. Besondere Rechte und Pflichten sind damit nicht verbunden.“

Der Antrag möge dem Gemeindevorstand zugewiesen werden.

BEGRÜNDUNG:

Lt. Tiroler Gemeindeordnung 2001, § 10, kann die Landesregierung einer Gemeinde von besonderer regionaler Bedeutung die Bezeichnung „Marktgemeinde“ verleihen. Darunter ist eine erhebliche zentralörtliche Bedeutung in wirtschaftlicher, verkehrs-mäßiger, kultureller oder infrastruktureller Hinsicht zu verstehen. Axams als Hauptort

im westlichen Mittelgebirge erfüllt in großem Ausmaß diese Kriterien.

Es fallen nur die Kundmachungskosten an, die von der Gemeinde zu tragen sind.